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Zweitwagenversicherung: Wie lässt sich der Zweitwagen versichern?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Welche ist die richtige Zweitwagenversicherung?

Ein zweites Fahrzeug gehört heute für viele Menschen zum Standard. Spätestens wenn der Nachwuchs den Führerschein in der Tasche hat, wird meist ein zweites Auto benötigt.

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FAQ: Zweitwagenversicherung

Was ist eine Zweitwagenversicherung?

Mit dieser Kfz-Versicherung können Sie ein zweites Fahrzeug zu ähnlichen Bedingungen versichern. Es findet dann eine Sondereinstuftung statt.

Wann kann ich eine Zweitwagenversicherung abschließen?

Klicken Sie hier, um herauszufinden, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Was ist unter der verbesserten Zweitwagenversicherung zu verstehen?

Versicherungsgesellschaften bieten manchmal die Option an, den zweiten Wagen bereits in die Schadenfreiheitsklasse 2 (statt 1/2) einzustufen.

Was ist ein Zweitfahrzeug/Zweitwagen?

So können Sie Ihren Zweitwagen versichern und sparen
So können Sie Ihren Zweitwagen versichern und sparen

Versicherungsrechtlich ist von einem „Zweitfahrzeug“ die Rede, wenn auf den Interessenten als Halter bereits ein Kfz zugelassen ist. Allerdings brauchen der Halter eines Fahrzeuges und dessen Versicherungsnehmer nicht personenidentisch zu sein. Auch derjenige, der nicht Halter und nur Versicherungsnehmer ist, kann auf seinen Namen ein weiteres Fahrzeug als Zweitfahrzeug versichern.

Zugleich stellt sich damit die Frage, wie der Kfz-Versicherer für das bereits vorhandene Fahrzeug die Versicherung für den Zweitwagen handhabt und insbesondere mit wie viel Prozent der Zweitwagen zu versichern ist. Die bestehende Haftpflicht und Kaskoversicherung deckt keinesfalls auch das zweite Fahrzeug ab. Jedes Fahrzeug ist einzeln zu versichern. Auch der Zweitwagen braucht eine Versicherung. Die Haftpflicht ist ohnehin gesetzlich verpflichtend.

Die Entscheidung bestimmt sich mithin danach, wie eine günstige Zweitwagenversicherung aussieht und ob der Zweitwagen wie der Erstwagen zu versichern ist oder ob es Sinn macht, den Zweitwagen bei einer anderen Versicherung zu versichern. Nicht zuletzt empfiehlt sich bei der Zweitwagenversicherung ein Vergleich.

Vorab: Das System der Schadenfreiheitsklassen verstehen

Prämien der Kfz-Versicherungen für Zweitwagen richten sich nach den Schadenfreiheitsklassen
Prämien der Kfz-Versicherungen für Zweitwagen richten sich nach den Schadenfreiheitsklassen

In der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung gibt es 35 Schadenfreiheitsklassen. Die Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) entspricht im Regelfall der Zahl der Jahre ohne Unfallschaden. Fährt ein Versicherungsnehmer 5 Jahre lang unfallfrei, wird er bei Abschluss des Versicherungsvertrages in die SF-Klasse 5 eingestuft. Die günstigste Schadensfreiheitsklasse ist die SF-Klasse 35, die schlechteste SF-Klasse ist die Schadenfreiheitsklasse M.

Muss der Versicherer einen Kfz-Haftpflichtschaden oder einen Vollkaskoschaden regulieren, stuft er den Versicherungsnehmer im nachfolgenden Versicherungsjahr um eine oder mehrere Schadenfreiheitsklassen zurück. Der Versicherungsnehmer wird in die „Pflicht genommen“ und muss sich am Schaden beteiligen, indem seine Versicherungsprämie erhöht wird. Verläuft das Versicherungsjahr unfallfrei, wird er umgekehrt belohnt, indem er im nachfolgenden Versicherungsjahr in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wird und demzufolge eine geringere Versicherungsprämie zahlt.

Sinn und Zweck der Zweitwagenregelung

Hat der Versicherungsnehmer bereits ein Fahrzeug versichert, wäre es nicht interessengerecht, ihn dort einzustufen, wo auch ein Fahranfänger oder ein Interessent versichert wird, der erstmals ein Fahrzeug auf seinen Namen versichert. Die Zweitwagenregelung ermöglicht eine angemessene Sondereinstufung.

Voraussetzungen der Zweitwagenregelung

Eine gesetzliche Regelung für die Einstufung des Zweitwagens gibt es nicht. Jede Versicherungsgesellschaft handhabt die Sondereinstufung individuell. Im Regelfall ist die Autoversicherung für Zweitwagen an bestimmte Voraussetzungen gebunden, beispielsweise:

  • Derjenige, der das Zweitfahrzeug nutzt, muss ein bestimmtes Lebensalter haben (z.B. 23 Jahre).
  • Die SF-Klasse des Erstfahrzeuges muss günstiger als SF-Klasse 2 sein.
  • Der Erstwagen muss beim gleichen Kfz-Versicherer versichert sein.
  • Das Zweitfahrzeug darf nur vom Versicherungsnehmer und/oder seinem Ehepartner/Lebenspartner oder nur von zum Haushalt gehörenden Personen genutzt werden.

Zweitwagen und Einstufung

Will der Versicherungsnehmer ein Fahrzeug als Zweitfahrzeug versichern, startet er bei der Kfz-Versicherung meist in der SF-Klasse ½. Er hat also meist keine Möglichkeit, den Zweitwagen wie den Erstwagen zu versichern.

Bestandskunden eines Versicherers können aber damit rechnen, mit dem Zweitwagen günstiger eingestuft zu werden, beispielsweise in die SF-Klasse 2 oder 3.

Will der Versicherungsnehmer den Zweitwagen versichern wie den Erstwagen, bleibt die Möglichkeit, den Zweitwagen auf eine andere Person anzumelden, auf die noch kein Fahrzeug angemeldet ist. Diese Person kann dann aufgrund ihrer Fahrerfahrung und/oder ihres Alters in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden. Ansonsten richtet sich die Kfz-Zweitwagenversicherung nach dem Erstwagen.

Was ist die „verbesserte“ Zweitwagenregelung?

Einige Kfz-Versicherungen bieten eine verbesserte Zweitwagenregelung an
Einige Kfz-Versicherungen bieten eine verbesserte Zweitwagenregelung an

Manche Versicherer bieten eine „verbesserte Zweitwagenregelung“ an. Danach kommt zum Beispiel die Einstufung in SF-Klasse 2 in Betracht. Voraussetzung dafür ist aber meist, dass der Fahrer mindestens 23 Jahre alt ist. Jüngere Fahrer tragen statistisch ein höheres Unfallrisiko, das sich in der Einstufung in eine Schadensfreiheitsklasse niederschlägt.

Grundsätze zur Einstufung in eine SF-Klasse

Einstufung bei erstmaliger Versicherung eines Fahrzeuges

Wer erstmals ein Fahrzeug bei einem Kfz-Versicherer versichert und nicht Fahranfänger ist, wird in der Regel in die SF-Klasse ½ eingestuft. Die Versicherer behalten sich in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) regelmäßig vor, den Antragsteller in eine bessere SF-Klasse als die Klasse ½ einzustufen. Die Formulierungen dazu sind etwas schwammig.

Die bessere Einstufung in die Autoversicherung erfolgt, wenn die „Voraussetzungen für eine günstigere Ersteinstufung“ vorliegen, über die der Versicherer den Interessenten bei der Anbahnung des Versicherungsvertrages informieren will. Welches diese Voraussetzungen sind, wird meist nicht näher ausgeführt und kann von Versicherer zu Versicherer variieren. Im günstigsten Fall ist die Einstufung auch Verhandlungssache.

Einstufung bei Versichererwechsel

Eine bessere Einstufung erfolgt jedenfalls dann, wenn bei einem Versichererwechsel oder Fahrzeugwechsel die Voraussetzungen für die Übernahme des Schadenverlaufs aus einem anderen Versicherungsvertrag vorliegen. Dann muss der Vorversicherer dem nachfolgenden Versicherer Auskunft über den Schadensverlauf des Fahrzeuges in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko sowie über die sonstigen versicherungsrechtlich relevanten Umstände geben.

Einstufung von Fahranfängern

Hat ein Fahranfänger seinen Führerschein erworben, startet er regelmäßig mit der SF-Klasse 0. Erst nach drei Jahren wird er über die SF-Klassen 0 – S – ½ nach SF-Klasse 1 günstiger eingestuft und zahlt damit jedes Jahr eine geringere Versicherungsprämie. Der Beitragssatz in SF 0 variiert je nach Versicherungsgesellschaft zwischen ca. 95 % bis 150 %.

Will ein Kind das Fahrzeug eines Elternteils nutzen, kann der Elternteil das Fahrzeug als Zweitfahrzeug versichern und das Kind beim Versicherer als Fahrer vermerken lassen. Soweit ein Fahranfänger das Zweitfahrzeug eines Elternteils nutzt, vermeidet er die Einstufung in die für ihn besonders ungünstige Schadenfreiheitsklasse 0.

Hat der Fahranfänger das Zweitfahrzeug des Elternteils einige Zeit genutzt, kann er sich selbst versichern und die schadenfreien Jahre übernehmen. Die Übertragung des Rabatts ist aber meist nur zwischen Verwandten ersten Grades (Eltern – Kind – Großeltern) möglich.

Zweitwagen-Versicherungsvergleich

Wer den Zweitwagen günstig versichern möchte, sollte einen Versicherungsvergleich nutzen, um sich verschiedene Angebote anzeigen zu lassen. Wer bereits Kunde bei einem Versicherer ist, ist gut beraten, sich ein Angebot dieses Versicherers einzuholen. Im günstigsten Fall kann er den Zweitwagen versichern wie den Erstwagen. Vor allem hat er eine Grundlage, in einem Versicherungsvergleich für Zweitwagen die Angebote anderer Versicherer mit dem Angebot seines bisherigen Versicherers zu vergleichen.

Da das persönliche Gespräch immer vorteilhaft ist, kann es sich empfehlen, bei einem Versicherungsmakler oder in der regionalen Filiale eines Kfz-Versicherers vorzusprechen und dort über ein Angebot zu verhandeln. Sofern der Versicherungsvertreter am Vertragsabschluss interessiert ist, wird er voraussichtlich bemüht sein, dem Kunden und Interessenten für eine Zweitwagenversicherung ein konkurrenzfähiges Angebot zu unterbreiten.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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