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Private Unfallversicherung kündigen: Was ist dabei zu beachten?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 19. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

So setzen Sie ein Kündigungsschreiben für die Unfallversicherung auf

Möchten Sie Ihre Unfallversicherung kündigen, ist einiges zu beachten.
Möchten Sie Ihre Unfallversicherung kündigen, ist einiges zu beachten.

Auf der Arbeit sind die meisten Personen durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Kommt es zu Arbeits- und Wegeunfällen oder Berufskrankheiten, übernimmt die Versicherung unter anderem Kosten für die Heilbehandlung sowie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und bei Pflegebedürftigkeit.

Die meisten Unfälle geschehen jedoch nicht auf der Arbeit, sondern in der Freizeit – etwa beim Sport oder im Haushalt. Wer sich in solchen Fällen finanziell absichern möchte, benötigt eine private Unfallversicherung. Diese greift bei schweren Verletzungen, die bleibende Schäden – also eine Invalidität – nach sich ziehen. Mit den Leistungen der Versicherung können Sie beispielsweise Behandlungsmaßnahmen finanzieren oder einen Lohnausfall kompensieren. Für viele Deutsche ist diese Absicherung, neben der Haftpflichtversicherung, von großer Bedeutung.

Nicht für jeden stellt die private Unfallversicherung jedoch einen notwendigen Schutz dar. Oftmals ist ein Vertrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung die bessere Wahl. Wer eine finanzielle Mehrbelastung umgehen möchte, kann die bestehende Unfallversicherung kündigen. Und auch Personen, die sich für einen anderen Versicherer mit besseren Leistungen oder günstigeren Konditionen entschieden haben, müssen vor dem Wechsel eine Kündigung durchführen. Wie Sie diese am besten formulieren und welche Kündigungsfrist bei der Unfallversicherung einzuhalten ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Kündigen Sie jetzt Ihre private Unfallversicherung


FAQ: Private Unfallversicherung kündigen

Wann kann eine private Unfallversicherung gekündigt werden?

Die private Unfallversicherung kann ordentlich ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Hier ist die Kündigungsfrist zu beachten. Eine außerordentliche Kündigung ist in der Regel bei einer Beitragserhöhung ohne Leistungssteigerung und im Fall nicht erbrachter Leistungen möglich.

Welche Fristen gelten für die Kündigung der privaten Unfallversicherung?

Üblicherweise liegt die Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung der Versicherung bei drei Monaten, bei einer außerordentlichen Kündigung bei einem Monat.

Wie sollte eine Kündigung aussehen?

Die Kündigung sollte immer schriftlich per Post oder Fax erfolgen. Wie ein Schreiben aussehen kann, zeigt unsere kostenlose Vorlage hier.

In welchen Fällen können Sie den Vertrag der privaten Unfallversicherung kündigen?

In der Regel wird eine Unfallversicherung über einen Zeitraum von einem Jahr abgeschlossen. Melden Sie sich nicht bei dem Versicherer, wird diese automatisch um weitere zwölf Monate verlängert, wenn das Jahr abgelaufen ist. Wenn Sie Ihre Unfallversicherung kündigen möchten, wird zwischen zwei unterschiedlichen Formen unterschieden. Hierbei handelt es sich zum einen um die ordentliche, zum anderen um die außerordentliche Kündigung.

Eine ordentliche Kündigung der Unfallversicherung ist stets ohne Angabe von Gründen möglich. Eine außerordentliche Auflösung des Vertrages ist hingegen nur in bestimmten Situationen möglich:

  • Nach einem Schadenfall können Sie das Sonderkündigungsrecht bei der Unfallversicherung nutzen – etwa, wenn keine Leistung erbracht wurde und Sie mit der Arbeit des Versicherers unzufrieden sind.
  • Kommt es zu einer Erhöhung der Beiträge, ohne dass der Versicherer weitere Leistungen anbietet, können Sie die Unfallversicherung kündigen.
Nicht nur der Versicherungsnehmer hat das Recht, die Unfallversicherung zu kündigen. Auch der Versicherer selbst kann den Vertrag in bestimmten Situationen auflösen. Dies ist unter anderem der Fall, wenn der Versicherte seine Beiträge nicht bezahlt. Zudem kann die Kündigung der Unfallversicherung durch den Versicherer nach einer Schadensregulierung erfolgen.

Kündigung der Unfallversicherung: Welche Frist ist einzuhalten?

Kündigung der Unfallversicherung: Welche Frist ist einzuhalten?
Kündigung der Unfallversicherung: Welche Frist ist einzuhalten?

Möchten Sie den Vertrag für die Unfallversicherung kündigen, ist dies nicht zu jedem beliebigen Zeitpunkt möglich. Wie bei jeder anderen Versicherung auch, müssen bei der Kündigung bestimmte Regeln eingehalten werden.

Wie es bei der Unfallversicherung um die Kündigungsfrist bestellt ist, richtet sich danach, ob es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Auflösung des Vertrages handelt.

Bei einer ordentlichen Kündigung der Unfallversicherung beträgt die Frist drei Monate. Läuft der Vertrag also beispielsweise bis zum 31. August, so müssen Sie den Versicherer spätestens bis zum 31. Mai informieren.

Handelt es sich um eine außerordentliche Vertragsauflösung, so beträgt die verkürzte Kündigungsfrist einen Monat.

Private Unfallversicherung kündigen: Muster für die Formulierung

Die Kündigung der Versicherung muss stets schriftlich erfolgen. Versenden Sie das Schreiben am besten mit der Post per Einschreiben oder als Fax – so erhalten Sie eine Bestätigung darüber, dass es wirklich beim Empfänger eingegangen ist. Fordern Sie außerdem immer auch ein Antwortschreiben des Versicherers für Ihre Unterlagen an.

Sind Sie sich dabei unsicher, die Unfallversicherung zu kündigen, ist unsere Vorlage als Beispiel zu nehmen. Denken Sie jedoch daran, dass es sich hierbei lediglich um ein Muster handelt, welches von Ihnen angepasst werden muss.

Kündigung der Unfallversicherung: Muster zum Download

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Gerne können Sie dieses Muster für die Kündigung einer Unfallversicherung zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im Word-Format und als PDF zum Download:

  • Kostenloser Download
  • Muster als Word-Dokument und PDF
  • Vor Gebrauch überprüfen lassen

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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