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Wie Sie eine Kfz-Versicherung widerrufen können

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Das Widerrufsrecht bei einer Kfz-Versicherung

Eine Kfz-Versicherung zu widerrufen ist möglich.
Eine Kfz-Versicherung zu widerrufen ist möglich

Auf der Suche nach einer passenden Autoversicherung kann es bei einem Versicherungsnehmer vorkommen, dass er übereilt reagiert und zu schnell einen unpassenden Versicherungsvertrag abschließt.

Sofern schnell reagiert wird, ist ein Widerruf der aktuellen Kfz-Versicherung möglich. Dabei sollten allerdings ein paar wichtige Punkte beachtet werden.

Der folgende Ratgeber klärt Sie darüber auf, wie ein ordnungsgemäßer Rücktritt der Kfz-Versicherung möglich ist und worauf generell bei der Wahl der richtigen Versicherung geachtet werden sollte.

FAQ: Widerruf von einem Versicherungsvertrag

Kann man von einer Versicherung zurücktreten?

Haben Sie eine günstigere Versicherung gefunden, aber bereits einen Vertrag mit einem anderen Versicherungsträger geschlossen, können Sie von diesem ggf. noch zurücktreten. Dies ist jedoch nicht ewig möglich.

Wie lange kann ich einen Versicherungsvertrag widerrufen?

Bei den meisten Versicherungsverträgen gewähren die Anbieter eine Widerrufsfrist von 14 Tagen ab Zugang aller Unterlagen. Diese ist in der Widerrufsbelehrung genau festgelegt.

Widerrufsfrist versäumt: Zu wann können Sie die Versicherung kündigen?

Sofern kein Sonderkündigungsrecht besteht, können Sie eine Versicherung in der Regel erst zum Ende der Versicherungsperiode (meist der 31.12.) kündigen. Die Kündigung muss dabei spätestens einen Monat vor Ablauf (dann der 30.11.) eingegangen sein.

Kfz-Versicherung widerrufen: Dies ist zu beachten

Das Widerrufsrecht bezeichnet die Option eines Versicherungsnehmers, dass dieser schon nach kurzer Zeit von dem Versicherungsvertrag zurücktreten, diesen also widerrufen kann. Gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wird in § 8 der Widerruf von einem Vertrag geregelt.

Demnach ist die Frist von zwei Wochen nach Vertragsabschluss gegeben, dass innerhalb dieser Zeitspanne das Vertragsverhältnis für die Kfz-Versicherung widerrufen werden kann. Für die Kfz-Versicherung sind 14 Tage für den Rücktritt somit vorgesehen, der Fristbeginn fängt allerdings erst an zu laufen, wenn der Verbraucher die Versicherungsbedingungen und einen Versicherungsschein (oder eine eVB-Nummer) erhalten hat.

Gut zu wissen: Zudem muss jeder Versicherungsnehmer eine Belehrung für sein Recht auf Widerruf erhalten. Meist ist dies in Form eines Schreibens im Vertrag üblich.

Wenn Sie für Ihre Kfz-Versicherung den Vertrag widerrufen möchten, dann sollte das Schreiben dringend schriftlich eingereicht werden. Eine Begründung müssen Sie dabei nicht angeben. Allerdings ist es empfehlenswert, dass Sie sich eine Kopie aufheben und die Bestätigung für den Erhalt des Widerrufs aufbewahren.

Was passiert bei bisher geleisteten Beiträgen der Kfz-Versicherung bei Widerruf?

Wenn Sie als Versicherungsnehmer schon eine Prämie überwiesen haben, weil bisher ein Beitrag gezahlt werden musste, dann wird Ihnen dieses Geld von der Autoversicherung zurückerstattet. Allerdings gilt dies nur dann, wenn in der Zeit noch kein Schaden entstanden ist, also keine Schadensmeldung vorliegt und ein etwaiger Sachschaden nach einem Verkehrsunfall nicht in der Zeit reguliert wurde.

Der Widerruf der Kfz-Versicherung muss fristgerecht erfolgen.
Der Widerruf der Kfz-Versicherung muss fristgerecht erfolgen.

Außerdem muss der Widerruf ordnungsgemäß in der vorhergesehenen Frist eingereicht worden sein. Sollten die Umstände passen, dann ist es möglich, dass Ihnen die Kfz-Versicherung die gezahlten Beträge erstattet.

Für die Kfz-Versicherung das Rücktrittsrecht nutzen

Das Widerrufsrecht ist gerade dann geeignet zu nutzen, wenn ein Versicherungsnehmer schnell festgestellt hat, dass ihn die aktuelle Kfz-Versicherung nicht zufrieden stellt oder ein besseres Angebot für eine Autoversicherung möglich ist.

Dann muss nicht ein ganzes Versicherungsjahr gewartet werden, um eine ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung vorzunehmen. Sofern sich der Verbraucher innerhalb der Frist für einen neuen Anbieter entschieden hat, kann die bisherige Kfz-Versicherung widerrufen werden.

Worauf ist bei der Wahl der richtigen Versicherung zu achten?

Sollten Sie nach einer passenden Kfz-Versicherung suchen, um eine vorschnelle Entscheidung und ein damit einhergehenden Widerruf zu vermeiden, dann sollten Sie auf ein paar Details bei der Suche achten. Generell ist es wichtig, dass nicht sofort die erstbeste Versicherungsgesellschaft gewählt wird.

Es ist zu empfehlen, dass ein Versicherungsvergleich durchgeführt wird, um einen Überblick der verschiedenen Angebote und Konditionen zu bekommen. Ein Vergleich kann beispielsweise auf einer Internetplattform erfolgen, welche Versicherungsvergleiche anbietet.

Hier können die Vorstellungen und groben Angaben zum Fahrzeug getätigt werden, wodurch eine Auflistung von Anbietern und deren Versicherungsprämien ersichtlich wird.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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10 Kommentare

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  1. G. Meyeer
    Am 16. März 2023 um 18:59

    Hallo,
    ich meine KFZ zum Anfang 2023 gewechselt. Am 2.2.23 habe ich von der Versicherung einen Nachtrag erhalten. Diesem habe ich Widersprochen per Mail am 08.02.23 und am 15.02.23 per Einschreiben. Am 15.03.23 hat mir die Versicherung eine Vertragsfreiheit angeboten. Also kann ich wieder zu meiner alten Versicherung zu den alten Konditionen gehen.
    Vielen Dank für eine Antwort.
    G. MEYER

  2. Angelika L
    Am 15. November 2021 um 10:17

    Ich habe zu Beginn 2021 eine kfz-Versicherung bei einem anderen Anbieter als bisher für 2022 abgeschlossen. Nun möchte ich das wieder rückgängig machen, die Widerrufsfrist ist aber vorbei. Die Versicherung läuft ja noch gar nicht. Wie komme ich da wieder raus?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2021 um 12:33

      Hallo Angelika L.,

      wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Versicherung um ein weiteres Vorgehen zu klären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Elli
    Am 18. November 2020 um 12:57

    Hallo Klaus,

    die neue eVB muss manuell von deinem neuen Versicherungsunternehmen an die Zulassungsstelle gesendet werdet. Dies passiert nicht automatisch. Entweder dein Berater macht dies oder wie Christoph erklärt hat, man selbst. Der Normalfall ist aber, dass ein guter Berater dieses Vorgehen kennt und automatisch nach Abschluss die eVB übermitteln lässt. Hier sollte man auch ruhig nochmal nachhaken als Versicherungsnehmer, sonst kommt es zu bösen Überraschungen auf deine Kosten.
    Auch wenn dein Fahrzeug vier Tage bei der anderen Versicherung zugelassen war ist es möglich keinen Beitrag dort zu zahlen, wenn du den Widerruf rückwirkend zum Vertragsbeginn machst und deine neue Versicherung ebenfalls rückwirkend zum Anmeldedatum die eVB übermittelt. Nicht zum Zeitpunkt des Widerrufs! Dies ist auch empfehlenswert, da man sonst für wenige Tage verhältnismäßig viel zahlt – so wie bei Jürgen H. 14 Tage – 100€. Sobald ein lückenloser Übergang statt findet kommt bei der Vorversicherung also auch kein Vertrag zustande, die Vorversicherung musste keinen Versicherungsschutz gewähren und man zahlt lediglich seinen normalen, günstigeren Beitrag beim neuen Versicherer.
    Durch den Widerruf ist kein Vertrag zustande gekommen, also war der zwischenzeitliche Versicherer auch kein Vorversicherer. Das heißt dein Rabatt liegt immer noch bei der vorherigen Versicherung und diese muss dann als Vorversicherer angegeben werden.
    Ich hoffe ich konnte etwas Klarheit reinbringen. :)

  4. Müller
    Am 12. November 2020 um 17:39

    Also seit Jahren wird mir ein Beitrag von 549€ abgebucht.
    Ich hatte Anfang des Jahres im Januar gebeten, da das Auto nicht gebraucht wurde auf Haftpflicht abzusetzen … das geschah erst ab dem 1.10 .
    Ich ging davon aus … dass ich immer noch Vollkasko bin, da ich nicht mehr vor Ende des Jahres damit gerechnet habe, dass die Versicherung mit abstufen wird.
    Aber jetzt Anfang November wurde in das Auto eingebrochen . Kann ich den Betrag den ich vorher bezahlt hatte (denn ich bezahle immer noch 340€ im Monat ) also die 199€ unterschied noch rückwirkend bezahlen und wieder Vollkasko versichert werden ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Müller

  5. Adrian
    Am 23. Mai 2020 um 16:00

    Nein, bei KFZ hast du ja während diesen 14 Tagen den Versicherungsschutz schon genossen. Du musst leider die 100€ zahlen.

    Als kleine Anmerkung: Dies gilt aber nur bei KFZ! Bei einer Unfallversicherung bspw. hättest du dein Geld wiederbekommen.

  6. Jürgen H.
    Am 22. März 2020 um 3:08

    Bei mir ist nun das Problem, dass die Versicherung, wo ich widerrufen habe, für die ca. 2 Wochen, wo ich mit dem Auto schon gefahren bin, den Beitrag haben möchte. Das klingt wenig, ist aber bei der Versicherung 100 € …
    Muss ich die bezahlen oder heißt Widerruf trotzdem, dass die nichts bekommen sollten?

  7. Christoph
    Am 18. Februar 2020 um 12:45

    Ich kann mich dem Kommentar von Klaus nur anschließen. Das weitere Prozedere fehlt.
    Ich hab es jetzt so gelöst und denke es ist so richtig. Mein Fall: Habe bei Check24 meine KfZ-Versicherung abgeschlossen und auch meine EVB-Nummer erhalten. Hab das Auto ganz normal zugelassen bei der Zulassungsstelle, alles soweit gut. Ein Bekannter von einer Versicherung hat das Auto auch noch mal verglichen bei sich im Portal und war ca 10% günstiger bei fast gleicher Bedingungen. Nun wollte ich diese natürlich vom Bekannten haben. Es war alles noch in den 14 Tagen Widerrufsrecht drin. Deswegen die erste Versicherung widerrufen/storniert die ich selber bei Check24 verglichen habe ( geht bei denen in dem Portal ziemlich einfach eigentlich ). Dann die Zulassungsstelle angerufen, denen das Problem geschildert und die EVB vom Bekannten durchgegeben. Diese wurde dann auch akzeptiert und getauscht und alles war gut. Der Mann von der Zulassungsstelle meinte das wenn Probleme auftauchen SOLLTEN, das die mir dann einen Brief schicken, wo weiteres Vorgehen geschildert wird. So hat es jetzt bei mir geklappt.

    Erste Versicherung gestoppt durch Widerruf und zweite eVB dann bei der Zulassungsstelle hinterlassen (Telefon).

  8. Ulrich
    Am 2. Februar 2020 um 13:06

    Ich stimme Klaus zu 100% zu. Ich habe die gleiche Situation und finde im Netz tatsächlich keine eindeutige Aufklärung dazu.
    Wäre schön wenn sich doch noch jemand findet ….?

  9. Klaus
    Am 9. November 2019 um 0:08

    Nun ganz nett und doppelt und dreifach geschrieben das, was man eh schon weiß. Aber das wichtige was danach, davon leider kein Wort. Wie man einen Widerruf macht kann doch jeder in seinem Vertrag lesen. Nur wie geht es danach weiter, ich habe nämlich einen Widerruf gemacht aber mich interessiert der weitere Werdegang.
    Klar ich schließe wo auch immer eine neue Versicherung ab, doch was gebe ich jetzt als Vorversicherung an, die wo ich den Vertrag widerrufen habe oder meine alte davor.
    Wie gelangt jetzt die neue eVB Nummer zur Zulassung, denn ich lasse mein Auto wegen des Versicherungswechsels ja nicht neu zu. Wird dies jetzt automatisch von der neuen Versicherung an die Zulassungsstelle gemeldet.
    Oder muss ich die eVB Nummer dort oder wo melden ? Mein Auto war ja jetzt mit der widerrufenen Versicherung 4 Tage zugelassen, ist es jetzt bis der Widerruf bestätigt wurde noch bei dieser Versicherung versichert oder bei der, wo ich den neuen Antrag gestellt habe, aber nirgends einen Versicherungswechsel gemeldet habe ? Alles Dinge die keiner weiß und die hier fehlen und die 1000 mal wichtiger sind wie der Widerruf zu erklären, der genau im Vertrag schon beschrieben ist.

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