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Grüne Versicherungskarte: Im Ausland weiterhin notwendig?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wozu ist die Grüne Karte beim Auto gedacht?

Die grüne Karte ist im Ausland sehr empfehlenswert und teils sogar dringend nötig.
Die grüne Karte ist im Ausland sehr empfehlenswert und teils sogar dringend nötig.

Viele Autofahrer bevorzugen es, wenn sie mit dem eigenen Fahrzeug in den Urlaub fahren können.

Ob dies nun ein Nachbarland von Deutschland ist oder ein entfernteres Urlaubsziel, sofern dieses Land mit dem Auto erreicht werden kann, ist eine gewisse Flexibilität gegeben.

Doch auch für einem Kurztrip sowie bei einer langen Reise muss der bestehende Versicherungsschutz in dem anderen Land nachgewiesen werden.

Vorwiegend in Europa ist bezüglich der Kfz-Versicherung die sogenannte „Grüne Karte“ bekannt.

In dem folgenden Ratgeber erhalten Sie alle wichtigen Informationen, welche für die Grüne Karte im Ausland wichtig sind und wie Sie die Grüne Versicherungskarte beantragen können.

FAQ: Grüne Versicherungskarte

Wozu dient die grüne Versicherungskarte?

Es handelt sich hierbei um die internationale Versicherungskarte. Sie dient dazu, die Autoversicherung im Ausland nachzuweisen.

In welchen Ländern benötige ich die grüne Karte?

Eine Liste der Länder, in denen Autofahrer die grüne Versicherungskarte benötigen, finden Sie hier.

Wie lange gilt die grüne Karte?

Die Gültigkeitsdauer hängt vom Versicherer ab, in der Regel beträgt sie jedoch drei Jahre.

Kfz-Versicherung im Ausland: Die Grüne Karte als Nachweis

Die grüne Karte für das Kfz, sollte gerade auf Reisen mitgeführt werden.
Die grüne Karte für das Kfz, sollte gerade auf Reisen mitgeführt werden.

Die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr ist auch allgemein unter dem Namen „Grüne Versicherungskarte“ bekannt. Umgangssprachlich wird der Nachweis deshalb so bezeichnet, weil er eine grüne Farbe aufweist. Als Beleg einer existieren Autoversicherung ist die Grüne Karte erforderlich.

Sinn und Zweck der internationalen und meist europaweit gültigen Versicherungskarte ist es, dass nicht in jedem Land, welches Sie auf Ihrer Reise durchfahren, eine neue Versicherungsdeckung gekauft werden muss. Im Urlaubsziel angekommen, will jeder Fahrer flexibel und zugleich geschützt sein.

Falls doch ein Schaden auftritt, können Sie durch die Grüne Karte und der Versicherung vom eigenen Auto davon ausgehen, dass der Schaden reguliert wird und die heimische Versicherung die Kosten dafür übernimmt.

Da die Richtlinien in der Europäischen Union bezüglich des Versicherungsschutzes und der Haftungsübernahme nicht gleich geregelt sind, ist es daher erforderlich, dass es einen einheitlichen Nachweis gibt. So kann sichergestellt werden, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung die Regulierung übernimmt.

Gut zu wissen: In anderen Ländern gibt es deutliche Unterschiede in den Versicherungssummen. Bei einigen Anbietern sind diese sehr gering und manche Länder mit den zugehörigen Versicherungsgesellschaften setzen die Deckungssumme bewusst höher an.

Durch eine hohe Begrenzung ist auch bei einem großen Schaden eine Absicherung für den Versicherungsnehmer gegeben.

Die grüne Versicherungskarte als einheitliches System

Seit 1965 gibt es das europaweite System, dass eine Grüne Versicherungskarte beim Fahren im Ausland mitgeführt werden muss, damit der Fahrzeughalter nachweisen kann, dass ein passender Versicherungsschutz existiert.

Vorher musste für jedes Land ein zusätzlicher Versicherungsbeleg erstanden werden, sobald die Grenze zu einem anderen Land überschritten wurde. Da dies sehr zeitaufwendig und kostenintensiv ist, haben sich mehrere Länder zu einem Abkommen zusammengeschlossen, bei der die Grüne Karte als einheitliches Versichertenzeichen dient.

Schon gewusst? Mittlerweile ist allerdings dieses Abkommen durch das neue Kennzeichenabkommen mehr oder minder ersetzt worden. Zwar hat die Grüne Versicherungskarte durchaus eine Gültigkeit, aber nicht in allen Ländern ist sie zwangsläufig noch erforderlich.
Die grüne Versicherungskarte erhalten Sie bei Ihrem Versicherungsanbieter.
Die grüne Versicherungskarte erhalten Sie bei Ihrem Versicherungsanbieter.

Bei den meisten Mietwagenunternehmen ist allerdings die Grüne Karte innerhalb des Kfz immer beigelegt. Personen die auf Reisen einen Mietwagen in Anspruch nehmen, sollten sichergehen, dass die Kfz-Versicherungskarte beiliegt und somit ein Versicherungsschutz besteht. Dies macht ein seröses Unternehmen aus und bietet Fahrern sowie Verkehrsteilnehmern eine Sicherheit.

Nach einem Verkehrsunfall im Ausland ist die Grüne Versicherungskarte sehr hilfreich und kann zu einer schnellen Schadensabwicklung beitragen. Ein Unfallbericht für das jeweilige Reiseziel mitzuführen ist zudem durchaus empfehlenswert. Die Formulare dafür müssen einmal in der Sprache des Landes vorliegen und eine zusätzliche Ausfertigung, in der eigenen Sprache, ist zudem vorteilhaft stets dabei zu haben.

Welche Informationen enthält die Grüne Versicherungskarte?

Zum einen ist der Zeitraum der Reise bzw. des Aufenthaltes des Fahrers auf der Versicherungskarte notiert. Außerdem sind alle nötigen Daten und Angaben zum Fahrzeughalter und der heimischen Versicherung auf der grünen Karte vermerkt.

Vorteilhaft für den Versicherungsnehmer ist es, dass die grüne Versicherungskarte alle Adressen der wichtigen ausländischen Regulierungsbüros enthält. Nach einem Unfall kann sich der Geschädigte in dem besuchten Land an diese Büros wenden.

In welchen Ländern wird die grüne Deckungskarte benötigt?

Nicht in allen Ländern ist eine grüne Karte unbedingt erforderlich. Andere dagegen erwarten, dass die Versicherungskarte, welche auch im Ausland gilt, stets mitgeführt wird.

In den folgenden Ländern ist die Grüne Versicherungskarte vorgeschrieben:

  • Türkei
  • Russland
  • Ukraine
  • Serbien
  • Albanien
  • Weißrussland
  • Mazedonien
  • Moldawien
  • Montenegro
  • Bosnien-Herzegowina

Welche Länder erkennen die Grüne Karte als Kfz-Versicherung nicht an?

Wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug verreisen oder einen Mietwagen in Anspruch nehmen, ist es empfehlenswert, dass Sie sich vorher erkundigen, ob eine Versicherungskarte in dem Land vonnöten oder dort überhaupt anerkannt ist. Denn in diesen Ländern hat die Grüne Karte als Versicherungsnachweis keine Gültigkeit:

  • Kosovo
  • Israel
  • Iran
  • Marokko
  • Tunesien

Für die übrigen nicht aufgeführten und meist europäischen Staaten ist mittlerweile eine Grüne Versicherungskarte, durch das Kennzeichenabkommen, unnötig.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob in Ihrem Urlaubsland eine solche Karte noch notwendig ist, empfiehlt es sich, dass Sie sich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft genau erkundigen. Diese kann Ihnen dann detaillierte Informationen zu Ihrem Aufenthaltsort und den nötigen Versicherungsbeleg geben.

Bewahren Sie die Grüne Versicherungskarte während der Fahrt im Ausland in Ihrem Fahrzeug auf. Bei einer Kontrolle kann es passieren, dass Sie aufgefordert werden, die Grüne Karte vorzuzeigen.

Wie Sie die Grüne Karte für das Auto als Versicherung und Nachweis erhalten

Die grüne Karte kann als Brief leicht nach Hause bestellt werden.
Die grüne Karte kann als Brief leicht nach Hause bestellt werden.

Wird eine Versicherungskarte für eine Reise benötigt, erhalten Sie diese bei Ihrem Versicherungsanbieter. Entweder erkundigen Sie sich telefonisch, persönlich oder in Briefform, ob Sie für das jeweilige Land eine zugesendet bekommen können.

Im Normalfall wird die Karte schnell zugestellt. Fall es doch zu Verzögerung aufgrund des Postwegs kommt, sollten Sie daher rechtzeitig, noch vor Ihrer Reise, nachfragen.

Es ist allerdings darauf zu achten, dass die Grüne Versicherungskarte meist keinen Kaskoschutz enthält. Diese Deckung muss dann gezielt auch für das Ausland mit dem Versicherungsanbieter abgesprochen werden. Meist fällt eine Teil- oder Vollkaskoversicherung, die sich auch auf weite Reisen erstreckt unter einer zusätzlichen Auslandsversicherung.

Jedes Versicherungsunternehmen gibt in der Regel für die Länder, bei denen eine gültige Grüne Karte Pflicht ist, die Nachweise bzw. Karten auch aus. Zudem garantiert die Kfz-Haftpflichtversicherung mit der Aushändigung der Karte, dass die erforderliche Deckungssumme garantiert wird.

Dies bedeutet, dass im Falle eines entstandenen Unfalls auch die Schäden abgedeckt werden, gemäß der im Ausland festgestellten Summe.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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3 Kommentare

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  1. habib R
    Am 1. Juni 2023 um 12:44

    hallo,
    ich fahre nach Tunesien brauche eine Grüne versi.Karte
    wer kann mir helfen , meine Versi hat es nicht kann aber eine in der grenze kaufen.
    mfg

  2. Martina
    Am 16. Januar 2020 um 0:17

    @Heinz So ein Blödsinn. Kündigen und andere Versicherung suchen wird das Beste sein.

  3. Heinz
    Am 27. Mai 2019 um 23:13

    Hallo, mein Problem ist hier leider nicht angesprochen. Ich bekomme über meine …-Versicherung KEINE grüne Karte für Russland (Fahrt mit dem Motorrad von Helsinki über St Petersburg..etc Richtung Polen und nach Deutschland zurück). Aussage:Man hätte keinen Partner dort und in Folge dessen gäbe es auch keinen Versicherungsschutz. Toll! Nun lese ich im Internet, dass man eine Grenzversicherung sich besorgen könnte. Angeblich an den Landesgrenzen zu bekommen. Ich konnte aber keinen Hinweis finden, WO genau diese zu bekommen ist und auch nicht, was sie kosten könnte. Haben Sie ggf stichhaltige Informationen für mich?? Vielen Dank

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